Datenschutzregelung gemäß DSGVO

Anwendungsbereich
Diese Bestimmungen gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern in Deutschland
Erfasst sind sowohl Angebote von Waren oder Dienstleistungen an Personen in Deutschland als auch die Beobachtung ihres Verhaltens, unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union erfolgt
Die Regelung betrifft Daten in elektronischer Form sowie strukturierte papierbasierte Ablagen
Rein persönliche oder familiäre Tätigkeiten fallen nicht in den Anwendungsbereich

Grundsätze der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat unter Beachtung folgender Anforderungen zu erfolgen:
Rechtmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz
Verwendung ausschließlich für eindeutig festgelegte Zwecke
Beschränkung auf notwendige Daten sowie Sicherstellung der Richtigkeit
Speicherung nur für einen begrenzten Zeitraum
Gewährleistung von Sicherheit und Vertraulichkeit zum Schutz vor unbefugtem Zugriff oder Offenlegung

Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen verfügen über folgende Rechte:
Recht auf Information, Einsichtnahme und Berichtigung
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch
Recht auf Datenübertragbarkeit
Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung
Für Personen unter 15 Jahren ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich

Pflichten von Auftragsverarbeitern
Externe Dienstleister, etwa in den Bereichen Logistik, Kundenservice oder Hosting, sind verpflichtet:
Daten ausschließlich auf Grundlage dokumentierter Weisungen zu verarbeiten
Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten umzusetzen
Bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten mitzuwirken
Sicherheitsvorfälle oder Datenpannen unverzüglich zu melden
Verzeichnisse über Verarbeitungstätigkeiten zu führen
Gegebenenfalls einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und diesen gegenüber der zuständigen deutschen Aufsichtsbehörde zu melden

Datenübermittlung in Drittländer
Bei Übertragungen personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen, beispielsweise durch:
Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission
Standardvertragsklauseln (SCC)
Ergänzende Maßnahmen wie Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen

Aufsicht und Sanktionen
Die zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland, insbesondere der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), ist befugt:
Kontrollen und Prüfungen durchzuführen
Nicht konforme Datenverarbeitungen auszusetzen oder zu untersagen
Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes zu verhängen, je nachdem, welcher Betrag höher ist

Einhaltung der Vorschriften
Es wird sichergestellt, dass betroffene Personen die Kontrolle über ihre Daten ausüben können
Die Verarbeitung erfolgt in nachvollziehbarer und verantwortlicher Weise
Durch geeignete Maßnahmen werden Risiken für die Privatsphäre reduziert

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